Allgemeine Bedingungen

1. Anwendung der allgemeine Bedingungen

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verkäufe von BAROCLEAN.

Davon kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung, die von BAROCLEAN ausdrücklich akzeptiert wird, und dies im ahmen eines bestimmten Verkaufsabgewichen werden.

Jede Lieferung einer Bestellung durch einen Käufer bedeutet automatisch die vorbehaltlose Annahme dieser Bedingungen sowie den vollständigen Verzicht auf seine etwaigen Allegemeinen Bedingungen. Diese Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Die Nichtigkeit eines von ihnen führt nicht zur Nichtigkeit des Ganzen. Der Verzicht von BAROCLEAN auf eine oder mehrere Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln.

2. Vertragsgestaltung

2.1 Der Vertrag gilt erst nach schriftlicher Annahme durch BAROCLEAN in Form einer Empfangsbestätigung der Bestellung des Käufers bei BAROCLEAN und bei Exportgeschäften nach Erhalt aller Außenhandelsdokumente einschließlich des Akkreditivs als perfekt. BAROCLEAN ist erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftragseingangs an die Zusagen seiner Vertreter oder Vertreter gebunden. Alle mündlichen oder telefonischen Bestellungen müssen schriftlich bestätigt werden. Ergibt sich eine Abweichung zwischen der Bestellung und ihrer Annahme, so gilt die Annahme als gültig. In diesem Fall hat der Käufer 15 Tage Zeit, um seine Ablehnung anzuzeigen.

2.2 Keine angenommene Bestellung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BAROCLEAN ganz oder teilweise geändert, ausgesetzt, beendet oder gelöst werden.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Der Vertrag ist streng auf die darin ausdrücklich genannten Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der vom Käufer gemachten Angaben beschränkt. Letzterer ist für die Planung und den Bau seiner Anlagen sowie für die Auswahl der darin enthaltenen Lieferungen verantwortlich.

3.2 Mangels Angaben des Käufers sind die gelieferten Lieferungen in aktueller und handelsüblicher Qualität mit den üblichen Toleranzen.

3.3 Die Toleranzen für Abmessungen, Gewicht, Leistung und Masse entsprechen den für die angegebene Lieferart üblichen Toleranzen.

3.4 Jede nicht ausdrücklich im Basisvertrag vorgesehene Lieferung ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung in Form einer schriftlichen Änderung, die von beiden Parteien akzeptiert und unterzeichnet wird. Diese Änderung unterliegt den Allgemeinen Verkaufsbedingungen in gleicher Weise wie der geänderte Vertrag.

4. Preise

4.1 Preise, Spezifikationen, Gewichte, Abmessungen, Informationen, Fotos und Zeichnungen zu Tarifen, Katalogen, Mitteilungen und anderen Dokumenten dienen nur zu Informationszwecken und BAROCLEAN behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen. Die in den Angeboten von BAROCLEAN angegebenen Preise gelten nur für die angegebenen Mengen und für die genannten Liefer- und Zahlungsfristen, sofern die Bestellung innerhalb der angegebenen Frist erfolgt.

4.2 Die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme festgelegten Preise verstehen sich ausschließlich Steuern, Zölle, Transport, Versicherung, Verpackung und ab Werk.

4.3 Werden Unterschiede zwischen den bestellten und den gelieferten Lieferungen festgestellt, so können die Preise nicht angefochten werden, sofern diese Unterschiede innerhalb der Toleranzen liegen, die für die angegebene Lieferart üblich sind.

5. Höhere Gewalt

« Höhere Gewalt »; bezeichnet abweichend vom Begriff der höheren Gewalt im Sinne der französischen Gerichte ein Ereignis, das BAROCLEAN daran hindert, auf der Herstellungs- und/oder Beförderungsebene normal zu arbeiten, was die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung unmöglich oder nur unzumutbar erschwert, auch wenn dieses Ereignis vorhersehbar und/oder nicht außerhalb des Opfers dieses Ereignisses liegt, insbesondere als nicht erschöpfende Beispiele, Streiks, soziale Unruhen, Aufstände, Unruhen, Aufstände, Terrorakte, schwerwiegende Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen oder Verkehrsmitteln, Handlungen oder Vorschriften nationaler oder internationaler Behörden. Im Falle höherer Gewalt setzt BAROCLEAN nach eigenem Ermessen die Lieferungen vorübergehend aus, wobei sich die Fristen für die Ausführung des Auftrags um einen Zeitraum verlängern, der demjenigen entspricht, in dem BAROCLEAN aufgrund des Ereignisses nicht in der Lage war, seinen Verpflichtungen nachzukommen, oder die Aufträge entschädigungslos beendet werden.

6. Geisigtes Eigentum

6.1 BAROCLEAN behält sich das volle geistige Eigentum an allen Studien, Plänen und Dokumenten im Zusammenhang mit den verkauften Lieferungen vor. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung von BAROCLEAN nicht verwendet, kopiert, reproduziert, übertragen, kommuniziert oder an Dritte weitergegeben werden; sie sind auf einfache Aufforderung an BAROCLEAN zurückzugeben, auch wenn vom Käufer ein Beitrag zu den Studienkosten verlangt wurde. Werden Studien, die auf Wunsch des Käufers an Lieferungen durchgeführt werden, oder Unterlagen, die diesem zur Verfügung gestellt werden, nicht bestellt, werden die anfallenden Studien- und Reisekosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

6.2 Die von BAROCLEAN hergestellten Modelle oder Werkzeuge und die damit zusammenhängenden Lieferungen bleiben alleiniges Eigentum von BAROCLEAN, einschließlich aller nach dem Verkauf vorgenommenen Verbesserungen, auch wenn sie auf Wunsch des Käufers vorgenommen wurden.

7. Lieferung

7.1 Die Lieferzeiten sind nur zur Information angegeben. Eine Verzögerung darf nicht zur Zahlung von Verzugsstrafen oder anderen Entschädigungen oder Schäden führen oder zur vollständigen oder teilweisen Beendigung oder Stornierung der Bestellung führen, es sei denn, BAROCLEAN hat in seiner Empfangsbestätigung der Bestellung ausdrücklich zugestimmt.

7.2 BAROCLEAN wird bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Käufer, bei höherer Gewalt oder anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle von BAROCLEAN liegen, automatisch und ohne Entschädigung an den Käufer von jeglicher Verpflichtung bezüglich der Lieferzeiten befreit.

7.3 Sofern nicht anders vereinbart ist, beginnt die Lieferfrist mit dem Tag des Versands der Auftragsbestätigung durch BAROCLEAN, sofern an diesem Tag alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen an BAROCLEAN übermittelt wurden und der Käufer eine etwaige Vorauszahlung geleistet hat.

7.4 Sofern nicht anders vereinbart, gilt das Gerät an dem Tag, an dem es im Werk zur Verfügung gestellt wird, als verkauft und wird mit vollem Risikotransfer zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt. Bei Exportverkäufen sind die Lieferbedingungen gemäß den am Tag des Vertragsabschlusses gültigen INCO-TERMS auszulegen. Sofern keine besonderen Lieferbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Lieferung "EX WORKS"; mit Rechnungsstellung und vollem Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit.

7.5 BAROCLEAN behält sich das Recht vor, seine Lieferungen aufzuteilen.

8. Verpackung

Mangels besonderer Aufforderung des Käufers bleibt der Bedarf an Verpackung und die Art der Verpackung im Ermessen von BAROCLEAN. Die Verpackung ist stets vom Käufer fällig und wird von BAROCLEAN nicht zurückgenommen. Wenn der Käufer selbst die Verpackung oder das Unternehmen benennt, das die Verpackung durchführt, haftet BAROCLEAN nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder ungeeignete Verpackungen verursacht werden.

9. Abnahme

9.1 Der Käufer muss auf eigene Kosten die Lieferungen im Werk oder Lager entgegennehmen. Der Käufer muss die Übereinstimmung der Lieferungen mit den Bedingungen der Bestellung überprüfen oder überprüfen lassen. Unter Androhung der Zwangsvollstreckung hat er BAROCLEAN innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erhalt der Lieferungen per Einschreiben mit Empfangsbestätigung über die Mängel zu informieren, die diese Prüfung ergeben hat. Keine Lieferung kann ohne vorherige Zustimmung an BAROCLEAN zurückgegeben werden.

9.2 Wenn sich nach Prüfung durch BAROCLEAN die Realität der Vertragswidrigkeit bestätigt, sendet BAROCLEAN eine Ersatz- oder Reparaturlieferung. Der Käufer verzichtet auf eine weitere Entschädigung. Im Falle einer Abweichung zwischen BAROCLEAN und dem Käufer hinsichtlich der Realität der Mängel wird ein Sachverständiger hinzugezogen.

9.3 Rückgabeverfahren für eine Gutschrift

9.3.1 Anfrage per fax 03 25 41 09 35 oder per email magasin@baroclean.fr

9.3.2 Unsere schriftliche Zustimmung abwarten

9.3.3 Senden Sie uns auf Ihre Kosten die Teile mit dem Lieferschein oder der Rechnung zurück. Ohne Lieferschein oder REchnung wird Ihre Rücksendung nicht bearbeitet.

9.3.4 Nicht mehr originalverpackte Teile werden mit 70% des Rechnungswertes rabattiert. Beschädigte oder defekte Teile werden nach unserem Ermessen zurückgenommen. Teile in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung werden mit 30% vom Rechnungswert abgezogen

9.3.5 Sie haben maximal 1 Monat ab dem Datum der Veröffentlichung des Lieferschein Zeit, um die Rücksendun vorzunehmen.

9.3.6 Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, wird so schnell wie möglich eine Gutschrift ausgestellt.

9.3.7 SONDERBESTELLUNGEN WERDEN NICHT ZURUCKGENOMMEN ODER UMGETAUSCHT

10. Transport

10.1 Abfertigungs-, Zoll- und Versicherungsgeschäfte gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Übernimmt BAROCLEAN den Transport, so erfolgt dies auf Wunsch und Kosten und Gefahr des Käufers.

10.2 In keinem Fall haftet BAROCLEAN für Schäden an den Waren, die sich aus dem Transport ergeben, und der Käufer muss die Waren bei der Ankunft überprüfen und im Falle von Verspätungen, Beschädigungen oder fehlenden Waren innerhalb von 48 Stunden eine Reklamation per außergerichtlicher Handlung oder Einschreiben an den Spediteur senden, auch wenn die Waren frei Haus versandt werden

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die Lieferungen bleiben Eigentum von BAROCLEAN bis zur endgültigen und vollständigen Einziehung ihres Preises in Kapital, Zinsen und Zubehör. Schecks, Wechsel und ähnliche Dokumente werden erst ab dem Tag ihrer tatsächlichen Einlösung berücksichtigt. In Ermangelung einer vollständigen Zahlung des Preises verpflichtet sich der Käufer, den verkauften Gegenstand auf Verlangen von BAROCLEAN per Einschreiben zurückzugeben. Alle Kosten für die Wiederherstellung des verkauften Artikels gehen zu Lasten des säumigen Käufers.

11.2 Ungeachtet des Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer das Risiko, sobald die verkauften Lieferungen zur Verfügung gestellt werden. Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises ist der Käufer verpflichtet, die Lieferungen mit größter Sorgfalt durchzuführen. Er hat sie, zu deren Gunsten er tätig ist, gegen alle Risiken zu versichern, die sie eingehen können, sobald sie geliefert werden. Sie muss sie auch so aufbewahren, dass sie nicht mit anderen Lieferungen in Einklang gebracht werden können, und insbesondere die Identitätskennzeichnung bewahren.

11.3 Der Käufer darf die verkaufte Lieferung weder zur Sicherung geben noch das Eigentum an ihr übertragen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er BAROCLEAN unverzüglich zu benachrichtigen.

11.4 Der Käufer kann die verkaufte Lieferung, obwohl sie unter Eigentumsvorbehalt steht, im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes an seine Kunden weiterverkaufen, sofern er BAROCLEAN am selben Tag wie die Weiterveräußerung, wenn sie in bar erfolgt, in voller Höhe bezahlt oder BAROCLEAN am selben Tag wie die Weiterveräußerung eine Kopie des Weiterverkaufsvertrags mit der Identität und Anschrift des Käufers und den Zahlungsbedingungen, wenn sie eine Vorauszahlung enthält. Darüber hinaus erklärt der Käufer im Falle einer Weiterveräußerung mit Vorauszahlung, unabhängig davon, ob der verkaufte Gegenstand vor oder nach der Bereitstellung für eine solche Weiterveräußerung verarbeitet oder verwendet wird, unwiderruflich, dass er seine Forderung gegen seinen Käufer in Höhe seiner Forderung gegenüber BAROCLEAN an BAROCLEAN abtritt. Der Käufer garantiert BAROCLEAN die Zahlungsfähigkeit seines Käufers und verpflichtet sich als starke Tür, sich in Abwesenheit des Käufers zu bezahlen

11.5 In allen Fällen, in denen BAROCLEAN zur Durchsetzung des Eigentumsvorbehlats verpflichtet ist, bleiben die vom Käufer erhaltenen Anzahlungen als feste Vergütung endgültig erworben.

12. Zahlung

12.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung der von BAROCLEAN ausgestellten Rechnungen in bar zum Zeitpunkt der Bereitstellung oder des Versands der Geräte. Wenn sich die Lieferung der Lieferungen durch den Käufer oder durch eine vom Käufer gewählte Beförderungsart verzögert. BAROCLEAN erstellt eine Freigabe, die innerhalb der gleichen Fristen zu zahlen ist, als ob die Lieferung zu dem im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt stattgefunden hätte, unbeschadet der Abrechnung von Lager- und sonstigen Kosten

12.2 Aufträge oder die Annahme von Zahlungsbedingungen durch BAROCLEAN stellen keine Neuerung oder Abweichung von der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen enthaltenen Zuständigkeitsklausel dar.

12.3 Reklamationen des Käufers befreien ihn nicht von der Zahlung der Rechnungen am Fälligkeitstag

13. Zahlungsverzug

13.1 Bei Nichtzahlung von Rechnungen, die von BAROCLEAN zu dem quf ihnen angegebenen Fälligkeitsdatum ausgestellt wurden, beginnen die Verzugszinsen ab dem ersten Tag nach dem Fälligkeitsdatum und werden unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche mit dem gesetzlich vorgesehenen Zuschlag berechnet.

13.1 Darüber hinaus behält sich BAROCLEAN das Recht vor, bei Nichterfüllung einer Zahlung oder eines Teils davon, bei Fälligkeit, bei Beantragung einer vom Käufer angegebenen Verlängerung der Fälligkeit oder bei einer wesentlichen Änderung der Situation des Käufers:

- die vorzeitige Zahlung der gesamten Forderung gegen den Käufer zu erklären,

- die Ausführung des betreffenden Auftrags für alle offenen Aufträge des Käufers auszusetzen,

- nach Aufforderung durch eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung, die innerhalb von acht Tagen nach Erhalt ohne Wirkung geblieben ist, die automatische Auflösung der betreffenden Bestellung und nach Ermessen von BAROCLEAN alle laufenden Bestellungen mit dem Käufer auszusprechen; die Auflösung der Bestellungen führt zur Wiederaufnahme der Lieferungen durch BAROCLEAN,

- die von ihm für notwendig erachteten Zahlungsgarantien zu verlangen,

- die erhaltenen Vorschüsse unbeschadet sonstiger Entschädigungszahlungen als Entschädigung einzubehalten.

14. Gewährleistung

14.1 Die Dauer der Liefergarantie entspricht dem kürzeren der folgenden 2 Zeiträume : 1 Jahr ab Lieferdatum oder 1000 Betriebsstunden, wie durch den Motorstundenzähler belget. Diese Garantie gilt zusätzlich zu der vom Hersteller geschuldeten Gaantie für das defekte oder nicht konforme Teil oder Material. Sie gilt nicht, wenn die Herstellergarantie in Anspruch genommen werden kann.

14.2 Während der Garantiezeit garantiert BAROCLEAN seine Lieferungen gegen Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehler:

- der normalen Abnutzung der Versorgung,

- Schäden oder Unfälle, die auf Fahrlässigkeit, mangelnde Überwachung, Wartung oder Lagerung zurückzuführen sind, Verwendung nicht in Übereinstimmung mit dem normalen Zweck der Lieferungen und den Empfehlungen und dem Wartungshandbuch von BAROCLEAN,

- Reparaturen, Änderungen von Teilen, Ersatz von Teilen, die vom oder auf Verlangen des Käufers durch einen nicht von BAROCLEAN zugelassenen Dritten oder, falls nicht genehmigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BAROCLEAN durchgeführt werden,

- mechanischer, thermischer oder chemischer Verschleiß infolge von Einsatzbedingungen, die nicht den Eigenschaften der Lieferungen entsprechen, und Schäden an der Lieferung infolge von Experimenten oder Versuchen, die nicht den üblichen Prüfungen entsprechen, die nach den Regeln der in Betrieb genommenen Anlage durchgeführt wurden,

- indirekte Schäden,

- Schäden, die durch oder an von BAROCLEAN gekauften Geräten verursacht werden, wenn diese Schäden durch die Verwendung der Geräte durch eine nicht von BAROCLEAN geschulte Person verursacht wurden.

Mangelhafte Lieferungen, die vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BAROCLEAN repariert wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Für den Fall, dass die Reparatur einer mangelhaften Lieferung durch den Käufer die vorherige schriftliche Zustimmung von BAROCLEAN erhalten hat, ist BAROCLEAN nur im Rahmen des von ihm schriftlich angenommenen Kostenvoranschlags verpflichtet, die Kosten der Reparatur zu tragen.

Vertragsarbeiten und Reparaturen an gebrauchten Lieferungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Garantie gilt nicht bei Zahlungsverzug des Käufers.

Der Käufer kann sich nicht auf eine Ablehnung der Garantie berufen, um Zahlungen auszusetzen oder zu verschieben

BAROCLEAN übernimmt keine Garantie für den tragenden Rahmen. Der Kunde muss sich auf die Herstellergarantie des Rahmenherstellers beziehen.

Alle Fahrzeuge sind durch die Herstellergarantie abgedeckt, sofern diese noch gültig ist, d.h. innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren oder mehr ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs und in jedem Fall für alle "0 km"-Fahrzeuge. Der Inhalt, der Umfang und die Modalitäten der Garantie sind entweder im Garantiebuch des Herstellers angegeben, das mit den von BAROCLEAN gelieferten Fahrzeugen geliefert wird, oder auf der Website des Herstellers oder in seinem Netzwerk.

14.3 Stellt der Käufer einen Mangel fest, der zur Durchführung der Garantie führen könnte, so hat er BAROCLEAN innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung, für offensichtliche Mängel oder nach deren Entdeckung für versteckte Mängel per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu informieren. Der Käufer und auf Verlangen von BAROCLEAN, der Hersteller der Lieferungen oder sein Vertreter werden sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des vorgenannten Einschreibens bei BAROCLEAN treffen, um einen Bericht über das Vorliegen des Mangels zu erstellen. Keine Lieferung kann ohne vorherige Zustimmung an BAROCLEAN zurückgegeben werden.

14.4 Wird ein solcher Bericht erstellt, so trägt BAROCLEAN nach eigener Wahl die Kosten für die Reparatur des defekten Gerätes oder die Lieferung von Ersatzgeräten unter Ausschluss aller anderen Kosten, insbesondere für den Transport, die Demontage und den Zusammenbau der betreffenden Geräte sowie aller damit verbundenen Kosten. Der Käufer verzichtet auf den Ersatz des entstandenen Schadens. Die Reparatur oder der Austausch der ursprünglichen Lieferung ändert nichts an der Gewährleistungsregelung, da sie sich aus diesen Bestimmungen ergibt.

15. Verantwortung

15.1 BAROCLEAN haftet nicht für immaterielle Schäden, die sich aus Personen- oder Sachschäden ergeben oder nicht, die dem Käufer entstehen, der auf jegliche Ansprüche gegen BAROCLEAN in diese Hinsicht verzichtet.

15.2 Mit Ausnahme von Schäden, die zur Anwendung von Versicherungspolicen führen können, die BAROCLEAN abschliessen kann, ist das Recht des Käufers auf Schadenersatz aus allen Gründen auf einen Höchstbetrag von 20% der Bestellung ohne Mehrwertsteuer beschränkt. Der Käufer verzichtet auf alle weiteren Ansprüche gegen BAROCLEAN für alle anderen Beträge.

15.3 Die in den vorstehenden Ziffern 15.1, 15.2 genannten Regressverzichte sind gegenüber allen Vertretern des Käufers gegenüber den Unterkäufer den Mitunternehmern oder Subunternehmern durchsetzbar, wobei der Käufer sich verpflichtet, sie gegebenenfalls zu informieren.

16. Versicherung

16.1 Der Käufer verzichtet ausdrücklich darauf, gegen den/die BAROCLEAN-Versicherer immaterielle Schäden geltend zu machen, die sich aus Sach- oder Vermögensschäden im Rahmen der von ihm beanspruchten direkten Klage ergeben oder nicht.

16.2 Der Käufer erkennt an, dass ihm die Höhe der Garantien bekannt ist, die durch die von BAROCLEAN abgeschlossenen Versicherungen festgelegt sind. Für den Fall, dass ein Schaden den Betrag dieser Versicherungen übersteigt, verzichtet der Käufer auf den Rückgriff au BAROCLEAN zu Deckung des Selbstbehalts.

16.3 Die in den Artikeln 16.1, 16.2 genannten Regressverzichtete sind gegen alle Vertreter des Käufers, Unteraufkäufer sowie Mitauftragnehmern oder Subunternehmern durchsetzbar, wobei der Käufer verpflichtet ist, sie gegebenenfalls zu informieren.

17. Reparaturen

Das zu reparierende Gerät ist auf Kosten, Risiko und Gefahr des Kunden an die Werkstätten von BAROCLEAN oder seines Vertreters zu senden, und die Rücksendung an den Kunden nach der Reparatur erfolgt unter den gleichen Bedingungen. Bei Reparaturen auf dem Gelände des Gerätes werden die Unterkunfts- und Reisekosten sowie Hilfs- und Betriebsstoffe in Rechnung gestellt.

18. Instanz

18.1 Jede Streitigkeit aus dem Vertrag wird vom Handelsgericht oder vom Sitz von BAROCLEAN entschieden, das unabhängig vom Lieferort, auch im Falle eines Garantieaufrufs oder mehrerer Beklagter, die alleinige Zuständigkeit hat, es sei denn, die Parteien vereinbaren, ein Schiedsverfahren einzuleiten, dessen Bedingungen einvernehmlich festgelegt werden.

18.2 Das Recht des Vertrages ist französisches Recht.